UVV Prüfung & Wartungen

für Gabelstapler und Lagertechnik

 

Wartung

Um für eine reibungslose Einsatzbereitschaft zu sorgen, sollte Ihr Stapler in regelmäßigen Abständen entsprechend dem vorgegebenen Wartungsplan gewartet werden. Somit kann kostenintensiven Reparaturen vorgebeugt werden. Vom passenden Wartungs- und Servicepaket bis hin zu Full-Serviceverträgen mit rund um Service beraten wir Sie gerne welche Leistungen zu Ihren Einsatz passt.

UVV-Prüfung bzw. FEM 4.004-Prüfung

Flurförderfahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich nach FEM 4.004 (ehemals UVV) Vorschrift §37 BGV D27 geprüft werden. Bei dieser Inspektion wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. Von Bremsen, Lenkung, hydraulische Anlagen über Bedienelemente bishin zu Hubketten und Räder wird alles genau geprüft und in einem Prüfbuch inkl. Prüfbericht festgehalten.

 

Was muss geprüft werden ?

Gepürft werden müssen alle Flurförderzeuge in Ihrem Betrieb. Darunter fallen z.B. Handhubwagen, Hochhubwagen, Front- und Schubmaststapler, Telekskop- und Regalstapler.


Abgasuntersuchung

Bei Dieselstaplern im Halleneinsatz und bei aufgebauter Partikelfilteranlage wird nach TRGS 554 alle 1.000 Betriebsstunden bzw. halbjährlich eine Abgasuntersuchung (Rußmessung) fällig. Hierbei werden die Luftfilter- und Auspuffanlage, die Motordrehzahl sowie der Partikelfilter mit einem Rußmessgerät überprüft.


CO-Abgasuntersuchung

Bei allen Gabelstaplern, die mit Treibgas angetrieben werden, müssen nach BGVD34 §37 (UVV45/VBG21), mindestens halbjährlich eine CO-Abgasuntersuchung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Gasanlage des Staplers alle 1.000 Betriebsstunden bzw. jährlich auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.


Hier können Sie sich kostenlos beraten lassen:

[email protected] oder telefonisch unter 02064 60198-31


UVV Prüfung sind Pflicht und sind fester Bestandteil der Arbeitssicherheit.

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