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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietvertragsbedingungen

Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen

Muster Prüfbuch

Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen
für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
- 1 Anwendungsbereich
- Für alle Verträge, die wir im Rahmen unseres Online-Shops abschließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen.
- Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.
- 2 Zustandekommen des Vertrages
- Die Warenangebote, die wir in unserem Online-Shop präsentieren, sind unverbindlich und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb" kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist freibleibend und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Dort kann der Kunde sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Kaufen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde erhält von uns nach der Bestellung eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
- Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Lenzing-stapler.de/agb einsehen und abspeichern bzw. ausdrucken. Der Vertragstext bleibt nach Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich, vorausgesetzt der Kunde verfügt über ein Kundenkonto. Der Kunde kann den Inhalt seiner Bestellung unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung abspeichern und/oder ausdrucken und auch später jederzeit über die Funktion „Mein Konto" einsehen. Ferner stellen wir dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Bedingungen nach Abgabe seiner Bestellung spätestens mit Lieferung der Ware in Textform zur Verfügung.Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Über Änderungen hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.
- Die ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.
- Unsere Waren liefern wir ausschließlich an Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- 3 Preise, Versandkosten, Rücksendekosten
- Die auf unseren Internetseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzwertsteuer zuzüglich Versandkosten.
- Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Unter dem Link „Versandkosten" befindet sich eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten. Auch noch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite werden dem Kunden die Versandkosten angezeigt; diese sind vom Kunden zu bestätigen.
- 4 Zahlung
- Die Zahlung erfolgt durch Vorkasse ( Banküberweisung ) oder per Paypal, je nach Wahl des Kunden.
- Der Kunde hat ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen.
- 5 Verzug, Schadensersatz, Selbstbelieferungsvorbehalt, Gefahrübergang
- (1) Die Lieferzeit von uns eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferungen unser Werk oder das Herstellerwerk verlassen haben oder wir die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben.
- (2) Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
- (3) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist unsere ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten bzw. durch den Hersteller der Liefergegenstände.
- (4) Entsteht dem Kunden wegen einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so ist der Kunde berechtigt, einen pauschalierten Entschädigungsbetrag zu beanspruchen. Dieser Pauschalbetrag beträgt bei leichter Fahrlässigkeit für jede volle Woche der Überschreitung des mit dem Kunden vereinbarten Liefertermins 1,0 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Vergütungsbetrages des Liefergegenstandes, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig an den Kunden geliefert worden ist. Unbeschadet dessen steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften ungekürzt zu. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug ergeben sich jedoch ausschließlich nur nach § 9 dieser Bedingungen.
- (5) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über, sofern der Kunde ein Unternehmer ist. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen
- (6) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt.
- 6 Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer gemäß § 1 Abs. (2) Satz 2 dieser Bedingungen.
- 7 Eigentumsvorbehalt
- 7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für den Auftragnehmer dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 50 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
- 7.2 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
- 7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts setzt den Rücktritt vom Vertrag voraus.
- 7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
-
- 8 Mängelrechte
- 8.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Auftragnehmers nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform zu melden. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Die unter vorstehender Ziffer 7.1 Satz 3 genannte Frist gilt nicht, wenn es sich um Mängel eines Bauwerkes oder um Sachen für ein Bauwerk handelt und diese den Sachmangel verursacht haben. Abweichend von Ziffer 7.1 Satz 3 gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen im Falle eines Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB sowie in den Fällen eventueller Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen; diese gelten auch für die Verjährung von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette gemäß § 445b Abs. 1 BGB, falls der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist.
- 8.2 Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.
- 8.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
-Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
-Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte
-Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
-Bei übermäßiger Beanspruchung
-Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.
- 8.4 Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen notwendig erscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
- 8.5 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die erforderlichen Kosten für den Aus- und Einbau. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
- 8.6 Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
- 8.7 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gelten nur in Fällen der Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen.
- 8.8 Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen.
- 8.9 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer im Inland seine Lieferungen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbringen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird er entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegenstand in so weit modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für den Auftragnehmer nicht zu angemessenen und zumutbaren Bedingungen möglich ist, sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- 8.10 Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieser Ziffer 7. entsprechend, wobei Ansprüche des Auftraggebers nur dann bestehen, wenn dieser den Auftragnehmer über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Auftragnehmer alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen ist.
Für nicht am Gegenstand der Lieferung selbst entstandene Schäden haften wir, gleich aus welchen Sach- und Rechtsgründen, ausschließlich nur in folgenden Fällen: bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit, falls wir eine Garantiezusage erteilt haben und falls wir nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften sollten. Außerdem haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden erheben und speichern wir. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden halten wir die gesetzlichen Bestimmungen ein. Aus der in unserem Online-Shop abrufbaren „Datenschutzerklärung“ ergeben sich die näheren Einzelheiten hierzu. Auf Anforderung erhält der Kunde über die zu seiner Person gespeicherten Daten jederzeit Auskunft.
- 11 Schlussbestimmungen
- (1) Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
- (2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach unserer Wahl Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
- (3) Unsere ladungsfähige Anschrift sowie unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für
Baumaschinen, Baugeräte und Industriemaschinen
zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,
allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
1. Angebot und Vertragsabschluss
- 1.1 Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende „Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend auch „Vertragsbedingungen“ genannt) maßgebend. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, es liegt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor. Auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos ausführt, bedeutet dies keine Zustimmung – auch in diesem Fall gelten diese Vertragsbedingungen.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
- 1.2 Vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen). Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
- 1.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Eigentumsrecht und, soweit urheberrechtsfähig, das Urheberrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
- 1.4 Der zugrunde liegende Kaufvertrag sowie diese Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß
§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
- Umfang der Lieferungspflicht
- 2.1 Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend.
- 2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
- Preis und Zahlung
3.1 Die Preise gelten ab Lager des Auftragnehmers. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu erfolgen.
3.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
3.4 Der Auftraggeber hat ein Aufrechnungs- und/ oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen.
- Lieferzeit
- 4.1 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Auftragnehmers oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
- 4.2 Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.
- 4.3 Entsteht dem Auftraggeber wegen einer vom Auftragnehmer verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei einem mit dem Auftragnehmer fest vereinbarten Liefertermin, ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung zu beanspruchen. Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt sie für jede volle Woche der Terminüberschreitung 0,5 %, insgesamt jedoch maximal 5 % vom Nettovergütungsbetrag derjenigen Lieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Unbeschadet Ziffer 8.5 sind weitere Schadensersatzansprüche aus Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- 4.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bei ihm aufgrund des Verzuges entstandenen Kosten einschließlich eventueller Einlagerungskosten bei Dritten, geltend zu machen.Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen angemessenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
- 4.5 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers aus dem Kaufvertrag voraus.
- 4.6 Wird der Auftragnehmer selbst nicht beliefert, obwohl er bei seinen Lieferanten bzw. beim Hersteller deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich unterrichten.
5.0 Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes
- 5.1 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Auftragnehmers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Auftragnehmers oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Auftragnehmer gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
- 5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- 5.3 Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie keine wesentlichen Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7. in Empfang zu nehmen.
- 5.4 Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.
- Eigentumsvorbehalt
- 6.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für den Auftragnehmer dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 50 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
- 6.2 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
- 6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts setzt den Rücktritt vom Vertrag voraus.
- 6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
- Haftung für Mängel der Lieferung
- 7.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Auftragnehmers nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform zu melden. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Die unter vorstehender Ziffer 7.1 Satz 3 genannte Frist gilt nicht, wenn es sich um Mängel eines Bauwerkes oder um Sachen für ein Bauwerk handelt und diese den Sachmangel verursacht haben. Abweichend von Ziffer 7.1 Satz 3 gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen im Falle eines Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB sowie in den Fällen eventueller Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen; diese gelten auch für die Verjährung von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette gemäß § 445b Abs. 1 BGB, falls der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist.
- 7.2 Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.
- 7.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte
- Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
- Bei übermäßiger Beanspruchung
- Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.
- 7.4 Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen notwendig erscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
- 7.5 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die erforderlichen Kosten für den Aus- und Einbau. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
- 7.6 Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
- 7.7 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gelten nur in Fällen der Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen.
- 7.8 Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen.
- 7.9 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer im Inland seine Lieferungen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbringen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird er entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegenstand in so weit modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für den Auftragnehmer nicht zu angemessenen und zumutbaren Bedingungen möglich ist, sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- 7.10 Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieser Ziffer 7. entsprechend, wobei Ansprüche des Auftraggebers nur dann bestehen, wenn dieser den Auftragnehmer über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Auftragnehmer alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen ist.
- Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt oder Minderung sowie sonstige Haftung des Auftragnehmers
- 8.1 Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Auftragnehmer die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern.
- 8.2 Liegt Leistungsverzug im Sinne der Ziffer 4. dieser Vertragsbedingungen vor und gewährt der Auftraggeber dem im Verzug befindlichen Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
- 8.3 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Auftraggebers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
- 8.4 Der Auftraggeber hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Auftragnehmer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung des Mangels fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Auftragnehmer.
- 8.5 Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur
- bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens
- in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.
Im Übrigen sind weitere Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
- Haftung für Nebenpflichten
- Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der gelieferte Gegenstand vom Auftraggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Ziffern 7. und 8. dieser Vertragsbedingungen entsprechend.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Auftragnehmers oder – nach seiner Wahl – der Sitz der Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
Allgemeine Mietvertragsbedingungen
1 Allgemeines und Anwendungsbereich
- 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend „Mietbedingungen“ genannt) gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen der Lenzing GmbH (nachfolgend „Vermieter“ genannt).
- 1.2 Diese Mietbedingungen gelten ausschließlich; von diesen Mietbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nicht an, es sei denn, es liegt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters vor. Auch wenn der Vermieter in Kenntnis von von seinen Mietbedingungen abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Mieters den Mietvertrag vorbehaltlos ausführt, bedeutet dies keine Zustimmung – auch in diesem Fall gelten diese Mietbedingungen.
- 1.3 Diese Mietbedingungen gelten auch für alle künftigen Mietverträge mit demselben Mieter als Rahmenvereinbarung, ohne dass der Vermieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
- 1.4 Vorrangig vor diesen Mietbedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen). Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Vermieters maßgebend.
- 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, wie zum Beispiel Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen, bedürfen der Schriftform.
- 1.6 Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle Mietvertragsangebote des Vermieters freibleibend.
- Verzug des Vermieters
- 2.1 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziffer 4.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf maximal den Betrag des täglichen Nettomietpreises.
- 2.2 Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet.
- 2.3 Der Vermieter ist im Fall des Verzugs nach Ziffer 2.1 auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dies dem Mieter zumutbar ist.
- Mängel bei Übergabe
- 3.1 Ist der Mieter Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts (nachfolgend jeweils „Unternehmer“ genannt), können bei Überlassung erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz erheblich beeinträchtigen, nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich gegenüber dem Vermieter angezeigt worden sind. Etwaige sonstige bei Übergabe vorhandene Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- 3.2 Ist der Mieter Unternehmer, kann der Vermieter die Beseitigung rechtzeitig gerügter Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, auch durch den Mieter auf Kosten des Vermieters vornehmen lassen. Der Vermieter ist, sofern für den Mieter zumutbar, auch berechtigt, dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die Zeit, in der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist.
- 3.3 Dem Mieter steht das gesetzliche Kündigungsrecht ungekürzt zu, falls der Vermieter eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels fruchtlos verstreichen lässt aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat. Das Rücktrittsrecht des Mieters besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Beseitigung eines bei der Übergabe bereits vorhandenen Mangels durch den Vermieter.
- Haftung des Vermieters
- 4.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei
-einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters;
-einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters;
-der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
-Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen;
-falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
- 4.2 Wenn der Mietgegenstand aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Beratungen sowie anderen Nebenverpflichtungen nicht gemäß den Bestimmungen des Mietvertrages verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Ziffern 3.2, 3.3 und 4.1 entsprechend; weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
- Preise und Mietsicherheiten
- 5.1 Der Berechnung der Miete liegt eine Schichtzeit bis zu 8 Stunden täglich innerhalb einer 5-Tage-Woche zugrunde. Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie zusätzliche Arbeitsstunden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen; sie werden vom Vermieter zusätzlich berechnet.
- 5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
- 5.3 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, vom Mieter eine angemessene Vorauszahlung des Mietpreises sowie eine angemessene unverzinsliche Kaution als Sicherheit zu verlangen.
- 5.4 Ist der Mieter Unternehmer, steht ihm das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 5.5 Stehen dem Mieter Ansprüche gegen seinen Kunden, für dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, zu, tritt der Mieter seine Ansprüche an den Vermieter ab, soweit diese Ansprüche aus der Nutzung der Mietsache herrühren. Hiermit wird die Abtretung vom Vermieter angenommen.
- Obhut- und Unterhaltungspflichten
- 6.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bestimmungs- und ordnungsgemäß zu behandeln, insbesondere auch vor Überbeanspruchung und falschem Gebrauch zu schützen und nur von sachkundigen Personen bedienen zu lassen.
- 6.2 Der Mieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße tägliche Wartung des Mietgegenstandes auf eigene Kosten durchzuführen.
- 6.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter rechtzeitig notwendige Inspektions- und Reparaturarbeiten mitzuteilen und diese sodann unverzüglich durch den Vermieter durchführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter.
- 6.4 Um sich vom Vorhandensein und Zustand des Mietgegenstandes zu überzeugen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu sichten und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, diesen selbst zu untersuchen bzw. durch Dritte untersuchen zu lassen.
- 6.5 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich auf Anfrage den jeweiligen Standort des Mietgegenstandes anzugeben sowie jeden Wechsel des Standortes.
- Beendigung und Rückgabe
- 7.1 Ist der Mieter Unternehmer, ist er verpflichtet, die beabsichtigte Rückgabe des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzukündigen.
- 7.2 Der Gefahrenübergang tritt ein mit Beendigung des Mietverhältnisses, jedoch nicht vor Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder einen vom Vermieter oder vom Mieter beauftragten Frachtführer.
- 7.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand, insbesondere auch betriebsfähig, voll getankt und gereinigt, zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten.
- 7.4 Ist der Mieter Unternehmer, hat die Rückgabe während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter noch am Rückgabetag eine ordnungsgemäße Überprüfung des Mietgegenstandes durchführen kann.
- 7.5 Wird der Mietgegenstand durch Vereinbarung der Vertragsparteien vom Vermieter abgeholt, hat der Mieter diesen ordnungsgemäß verpackt und transportbereit an einer ungehindert befahrbaren Stelle bereit zu halten.
8. Sonstige Pflichten des Mieters
- 8.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters darf der Mieter den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte an dem Mietgegenstand einräumen.
- 8.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter (unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch) Anzeige zu erstatten sowie dem Vermieter alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zu übermitteln und den Dritten hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung, etc. Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht.
- 8.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und Sachbeschädigung des Mietgegenstandes zu treffen und bei allen Unfällen und möglichen Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand den Vermieter unverzüglich zu informieren. Beim Verdacht von Straftaten und bei Verkehrsunfällen ist der Mieter verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
- Kündigungsrechte der Vertragspartner
- 9.1 Über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietverträge sind für beide Vertragspartner ordentlich nicht kündbar.
- 9.2 Die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner ist auch ausgeschlossen für die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit haben beide Vertragspartner das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu kündigen.
- 9.3 Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
- 9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Vertragspartner wird nicht berührt.
- Schlussbestimmungen
- 10.1 Das dem Vertrag zugrunde liegende Mietverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 10.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters oder der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Mietvertrag abgeschlossen hat.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Vermieters oder – nach Wahl des Vermieters – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Vermieter kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen.
(Stand: 02/2018)